Fortbestehens- und Fortführungs­prognosen

Wenn sich ein Unternehmen bereits in einer Krise befindet, stellt sich die Frage, ob es seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen in Zukunft aufrechterhalten kann. Diese Frage klärt die Fortführungsprognose.

Going concern ist eines der bedeutensten Bilanzierungsprinzipien und beeinflusst nicht nur die Bewertung von Vermögensgegenständen sondern entscheidet auch über die Fortführung oder Zerschlagung im wahren Sinne. Drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als die drei Insolvenzgründe erfordern die Aufstellung einer Fortbestehensprognose für das laufende und folgende Geschäftsjahr. Sowohl die Aufstellung von Fortbestehensprognosen, als auch der gesamte Bereich der handelsrechtlichen Rechnungslegung erfordern in Krisenzeiten die Überprüfung von Going Concern-Prämissen. Ich erstelle solche Rechenwerke für Sie oder prüfe die Rechenwerke Dritter.

Nicht jedes Sanierungskonzept garantiert den Erfolg, der im Konzept dargestellten Maßnahmen. Doch jede erfolgreiche Sanierung beginnt mit einem in sich schlüssigen und durchführbaren Sanierungskonzept.

Aus diesem Grund ist es von hoher Bedeutung, die Nachvollziehbarkeit, Sachgerechtigkeit und die Folgerichtigkeit der Prognose ordnungsgemäß zu prüfen. Vor diesem Hintergrund prüfe ich das Sanierungskonzept auf dessen Vollständigkeit und Durchsetzbarkeit, um insbesondere gegenüber Dritten, z. B. Kreditinstituten darzulegen, dass das Konzept die Chance bietet, den im Konzept dargestellten wirtschaftlichen Nutzen tatsächlich zu erzielen.

Lesen Sie hier was in dem Zusammenhang auch unter dem Liquidationswert (Zerschlagungswert) und dem Fortführungswert zu verstehen ist. Hier finden Sie ein konkretes Beispiel einer Fortbestehensprognose bei Überschuldung einer GmbH.