Endlich kommt ein richtiges Restrukturierungs- und Sanierungsrecht (SanInsFoG)

Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts

Die europäische Gemeinschaft hatte am 20.06.2019 die europäische Restrukturierungsrichtlinie auf den Weg gebracht und die Mitgliedsländer aufgefordert, dieses in kürzester Zeit jeweils in nationales Recht einzubetten. Nachdem der deutsche Gesetzgeber dies anfangs ziemlich schleppend anging, hat die Corona-Pandemie dazu geführt, dass der Gesetzgeber jetzt richtig Gas gegeben hat und im September einen ersten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) veröffentlichte. Mittlerweile wurden die verschiedenen Interessengruppen eingebunden und das Gesetzes ist bereits am 01.01.2021 in Kraft getreten.

Mit dem SanInsFoG will der Gesetzgeber eine gänzlich neue Sanierungslandschaft in Deutschland schaffen. Es ist ein von der Insolvenzordnung unabhängiges, neues und eigenständiges Gesetz und gemäß den Vorgaben der EU möchte man zukünftig viel präventiver als bisher vorgehen.

Die wesentlichen Ziele des SanInsFoG sind:

  • die Schaffung eines Restrukturierungsrahmens - und Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (SRR) vor der Insolvenz
  • die Anpassung des Sanierungsrechts an die Folgen der Covid-19 Pandemie
  • die Erfüllung der Vorgaben aus der europäischen Restrukturierungsrichtlinie
  • die Verbesserung der Eigenverwaltung
  • die erforderliche Anpassung an das Insolvenzrecht und
  • eine Kodifizierung der Prüfungs- und Hinweispflichten von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern im Zusammenhang mit dem Fortbestand des Unternehmens.

Bescheinigung Restrukturierung nach §270d InsO

  • In Zusammenhang mit dem neuem SanInsFog stehe ich Ihnen mit meiner Beratung für die Vorbereitung und für die Auswahl eines passenden Insolvenzverfahrens zur Verfügung. Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens erstelle ich Ihnen die Bescheinigung für die Restrukturierung nach §270d InsO (IDW S 9), welche die Voraussetzung für die Einleitung eines solchen Schutzschirmverfahrens darstellt (bis 31.12.2020 Bescheinigung nach § 270b InsO).

Alles in allem ist das SanInsFoG in seiner derzeitigen Ausgestaltung der größte Eingriff in das deutsche Insolvenz- und Restrukturierungsrecht seit Inkrafttreten der InsO im Jahr 1999.

Damit werden die Wünsche vieler Unternehmenssanierer und betriebswirtschaftlich orientierter Berater erfüllt, die schon seit langem eine Unternehmenssanierung außerhalb der Insolvenzordnung und möglichst weit weg vom Zugriff der Insolvenzverwalter und Insolvenzgerichte fordern, da das durch die Insolvenzordnung im Jahr 1999 ins Leben gerufene Insolvenzplanverfahren leider bis heute seine ursprünglichen Ziele nicht erfüllt hat.

Somit kommt dem Restrukturierungsberater zukünftig eine entscheidende Rolle zu, wenn es außerhalb der Insolvenz heißt „sanieren oder liquidieren“.

Köln, den 10. Januar 2021