Sachverständigen­tätigkeit im privaten Bereich

Parteigutachten

Ein Parteigutachten ist kein parteiisches Gutachten sondern es nimmt Stellung zu bestimmten Sachfragen in unparteiischer Form. Ein solches Gutachten kann sehr hilfreich sein bei der außergerichtlichen Klärung von Rechtsansprüchen, bei der Auskunfts- , Beratungs-, Prüf-und Überwachungstätigkeit sowie bei der Erteilung von Testaten und Bescheinigungen.

Schiedsgutachten

Haben sich die Parteien auf einen Schiedsgutachter verständigt oder ist ein solcher von dritter Seite bestimmt worden, so legt dieser den festzustellenden Tatbestand für beide Seiten verbindlich fest.

Gutachten als

  • Kurz-oder Pauschalgutachten
  • Expertisen
  • Formulargutachten
  • Standardisierte Gutachten

Inhalt von Gutachten

  • Auskunft zu Lehr-und Erfahrungssätzen
  • Feststellung von Tatsachen
  • Beurteilung von Sachverhalten
  • Ratschläge zur Lösung von Problemen