Erstellung und Prüfung von Sanierungsgutachten nach IDW S6

Erweist sich ein Krisenunternehmen als sanierungsfähig, so ist die sachgerechte Aufstellung eines Sanierungsplanes von enormer Bedeutung. Niemals gibt es nur einen einzigen Grund für eine Unternehmenskrise, daher bedarf es einer ausführlichen Analyse und Bewertung der Krisenursachen. Der Sanierungsplan wird von der Branche, von der Stellung am Markt und insbesondere von dem Krisenstadium geprägt. Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen erstelle ich für Sie einen Sanierungsgutachten, in dem ich Maßnahmen zur Beseitigung der Krise und zur Wiederherstellung des wirtschaftlichen Gleichgewichtes aufzeige. Genauso prüfe ich von Dritten aufgestellte Sanierungsgutachten.

Im Rahmen meiner Tätigkeit berücksichtige ich den IDW Standard „Anforderungen an Sanierungskonzepte“. Der IDW S6 berücksichtigt sämtliche einschlägige Entscheidungen des BGH, konkretisiert diese – soweit betriebswirtschaftliche Auslegungsfragen bestehen – und führt sie zu einem vom BGH geforderten schlüssigen sowie erfolgsversprechenden Sanierungskonzept zusammen (IDW S6, Rn. 4)