Wiederaufbauhilfe für Unternehmen

Das Jahrhunderthochwasser im Juli 2021 hat in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz für immense Zerstörungen gesorgt. Zur Linderung der Not hat der Staat Hilfspakete geschnürt, um betroffene Unternehmen finanziell zu unterstützen. Erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen betroffene Unternehmen eine Wiederaufbauhilfe erhalten und wie hoch die Hochwasserhilfe ausfällt.

Als anerkannte Sachverständige unterstützen wir Sie gerne und erstellen Gutachten im Rahmen der Wiederaufbauhilfe für Unternehmen. Rufen Sie uns unter 0221/935521-70 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Welche Unternehmen können Anträge auf Wiederaufbauhilfe stellen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe sind berechtigt, einen Antrag auf Wiederaufbauhilfe zu stellen. Antragsberechtigt sind ebenfalls private und öffentliche Infrastrukturbetreiber und -eigentümer, private und öffentliche Träger der Energie-, Wasser-, Telekommunikationswirtschaft und Eisenbahninfrastruktur sowie die Träger wirtschaftsnaher Infrastrukturen (im Sinne des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ // GWR).

Für welche Hochwasserschäden werden Zuschüsse gewährt?

Im Rahmen der Wiederaufbauhilfe für Unternehmen werden Zuschüsse als sogenannte Billigkeitsleistung – also als Leistung, auf die kein Anspruch besteht – für folgende Kosten und Schäden gewährt:

  • Reparaturkosten //

    Sachschäden auf Grundlage der Reparaturkosten

  • Schadenersatz //

    Sachschäden auf Grundlage des wirtschaftlichen Werts des betroffenen Vermögenswerts vor dem Schadenereignis (Schadenersatz)

  • Einkommensersatz //

    Einkommenseinbußen als direkte Folge des Schadensereignisses (während eines Zeitraums von höchstens sechs Monaten nach dem Schadenereignis)

Berechnungsgrundlage für Sachschäden sind die Reparaturkosten oder der wirtschaftliche Wert des betroffenen Vermögenswerts vor dem Schadenereignis (Zeitwert). Die Berechnung der Einkommenseinbußen erfolgt auf der Grundlage der Finanzdaten des betroffenen Unternehmens – für einen Zeitraum von höchsten sechs Monaten nach der Flutkatastrophe. Grundlegende Finanzdaten sind:

  • Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT)
  • Abschreibungs- und Arbeitskosten der betroffenen Betriebsstätte

Wo stellen Unternehmen den Antrag auf Wiederaufbauhilfe?

Entsprechende Anträge werden direkt bei den Ländern gestellt, in denen sich die betroffene Betriebsstätte befindet.

Wie lange können Unternehmen Anträge auf Wiederaufbauhilfe stellen?

Unternehmen, die vom Hochwasser und Starkregen im Juli 2021 betroffen sind, können in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz noch bis zum 30. Juni 2023 Anträge auf Wiederaufbauhilfe einreichen.

Welche Nachweise müssen für einen Antrag auf Wiederaufbauhilfe erbracht werden?

Um Sachschäden oder Einkommenseinbußen nachzuweisen, ist ein Gutachten von einem anerkannten und unabhängigen Sachverständigen oder einem Versicherungsunternehmen vorzulegen.
Anerkannte Sachverständige für Sachschäden können sein:

  • Architekten
  • Ingenieure

Anerkannte Sachverständige für Einkommenseinbußen können sein:

  • Vereidigte Sachverständige
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer/Buchprüfer

Über eine Auflistung zugelassener unabhängiger Sachverständiger verfügen die zuständigen Kammern. Als anerkannte Sachverständige unterstützen wir Sie gerne und erstellen Gutachten im Rahmen der Wiederaufbauhilfe für Unternehmen. Rufen Sie uns unter 0221/935521-70 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Wichtig: In Rheinland-Pfalz benötigen vom Hochwasser oder Starkregen betroffene Unternehmen zusätzlich einen Nachweis der Identität durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die jeweilige Handwerkskammer (HWK), eine Eigenerklärung sowie eine Bescheinigung der Gemeinde über die Beschädigung einer Betriebsstätte.

Wer trägt die Kosten des Gutachtens für die Wiederaufbauhilfe?

In Nordrhein-Westfalen erstattet das Land die Kosten für die Erstellung des Gutachtens in voller Höhe – also zu 100 Prozent. Das Land Rheinland-Pfalz erstattet 80 Prozent der Kosten des Gutachtens.

Ist die Wiederaufbauhilfe der Bundesländer steuerpflichtig?

Ja, die Wiederaufbauhilfe für Unternehmen ist bei der Gewinnermittlung als Betriebseinnahme zu berücksichtigen. Die Praxis zeigt jedoch, dass den Leistungen aus der Wiederaufbauhilfe höhere Verluste gegenüberstehen.

Wie hoch ist die Wiederaufbauhilfe für Unternehmen?

Grundsätzlich sind Förderungen sogenannte Billigkeitsleistungen. Das bedeutet, dass die Antragsteller keinen Anspruch auf eine Förderung haben. Die Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Keine Regel ohne Ausnahme: In bestimmten Härtefällen – einer sogenannten vertieften Härtefallprüfung – können höhere Billigkeitsleistungen von bis zu 100 Prozent gewährt werden. Zu beachten ist: Der Mindestschadensbetrag pro Betriebsstätte beträgt 5.000 Euro.

Was ist mit der Wiederaufbauhilfe, wenn die Versicherung Schäden reguliert hat?

Sollten Versicherungen Schäden durch das Hochwasser regulieren, so wird die Wiederaufbauhilfe für Unternehmen entsprechend gemindert. Grundsatz hierbei: Schäden und Einkommenseinbußen dürfen nicht überkompensiert werden.

Werden Spenden bei der Wiederaufbauhilfe für Unternehmen berücksichtigt?

Geldspenden werden bei der Berechnung der Wiederaufbauhilfe für Unternehmen voll angerechnet. Schachspenden werden berücksichtigt, sofern sie den Schadenswert mindern.

Werden Corona-Zuschüsse und Sofort-Hilfen bei der Wiederaufbauhilfe für Unternehmen berücksichtigt?

Ja, sowohl Corona- als auch Sofort-Hilfen mindern den förderfähigen Betrag bei der Hochwasserhilfe.

Wann wird die Wiederaufbauhilfe für Unternehmen ausgezahlt?

Sobald die Kosten für Reparaturen oder Einbußen des Einkommens nachgewiesen sind, kann eine Auszahlung erfolgen. Grundlagen dafür bilden die erstellten Gutachten. Akonto- oder Vorab-Zahlungen sind nicht möglich. Allerdings kann die Wiederaufbauhilfe für Unternehmen auch in Teilzahlungen durchgeführt werden.