Gutachterliche Feststellungen

Krisen meistern, Zukunft gestalten

Mein Ziel ist es, durch präzise und unabhängige gutachterliche Feststellungen, Unternehmen in Krisensituationen zu unterstützen und tragfähige Lösungen aufzuzeigen.

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Zahlungsunfähigkeit

Die Zahlungsunfähigkeit als Insolvenzantragsgrund ist der häufigste Anknüpfungspunkt für Insolvenzverwalter und Staatsanwälte. Die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit ist eine zeitraumbezogene Liquiditätsbetrachtung. Ich unterstütze Sie bei der Aufstellung einer solchen Finanzplanrechnung, analysiere Istsituationen und führe retrograde Prüfungen durch.

Überschuldung

Ich prüfe nicht nur die Konsequenzen bilanzieller Überschuldung im Rahmen der Aufstellung von Jahresabschlüssen, sondern erstellen auch für Sie einen Überschuldungsstatus im insolvenzrechtlichen Sinne. Hierbei wird im Rahmen der sogenannten 2-stufigen Überschuldungsprüfung im ersten Schritt eine Fortbestehensprognose aufgestellt, die dann die Wertansätze im Überschuldungsstatus bestimmt. Dieser insolvenzrechtlich gestützte Überschuldungsstatus kann dann gegenüber Geschäftsführung, Gesellschaftern als auch gegenüber Dritten als Argumentationshilfe genutzt werden.

Prüfung Insolvenzantrags­pflicht

Kaum ein Insolvenzantrag wird rechtzeitig gestellt. So helfe ich, den richtigen Zeitpunkt festzustellen, sei es im Vorhinein für den Antragsteller oder im Nachhinein für den Insolvenzverwalter.

Insolvenzpläne

Der Insolvenzplan ist das Kernstück des Insolvenzrechts. Im Vordergrund soll die Erhaltung des Unternehmens in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht stehen, sofern die Gläubiger nicht schlechter gestellt werden als bei der Zerschlagung des Unternehmens. Ich prüfe die Erstellung von Insolvenzplänen und deren Umsetzung. Ich entwickle mit Ihnen Rentabilitäts-und Liquiditätspläne für das fortzuführende Unternehmen, erarbeite Strategien zur arbeitsrechtlich optimalen Weiterführung der Unternehmensaktivitäten und unterstütze Sie bei der Suche nach geeigneten Kreditgebern für die Finanzierung des Insolvenzplans.

Insolvenzdelikte

Die Staatsanwaltschaft ist schon gegen Sie tätig oder ermittelt zumindest? Dann erstelle ich mit Ihnen gerichtsfeste Unterlagen zu allen straftrechtlich relevanten Tatbeständen.

Haftung der Gesellschafter und der Geschäftsführer

Oftmals dienen den Gläubigern neben den Sicherheiten der Gesellschaft auch Sicherheiten der Gesellschafter, die in der Krise, insbesondere in der Insolvenz, zur Gläubigerbefriedigung herangezogen werden. Aufgrund besonderer Rechtsnormen kann es dabei sogar zur doppelten Haftung kommen. Beispielhaft genannt seien hier Haftungsrisiken bei eigenkapitalersetzenden Bürgschaften. Ich helfe Ihnen, die Haftungspotenziale zu ermitteln und gegebenenfalls Abwehrstrategien zu entwickeln. Daneben kläre ich Sie über die straf-und zivilrechtlichen Haftungsvorschriften auf bzw. überprüfe solche Tatbestände.

Erstellung und Prüfung von ESUG Bescheinigungen

Das Schutzschirmverfahren und die Eigenverwaltung sind zur Zeit die geeignetsten Verfahren zur Sanierung bzw. Restrukturierung von Unternehmen in der Insolvenz. Ich begleite Sie bei der Antragstellung und erstelle die notwendige Bescheinigung nach § 270d InsO.

Erstellung und Prüfung von Fortführungs-und Fortbestehens­prognosen

Going concern ist eines der bedeutensten Bilanzierungsprinzipien und beeinflusst nicht nur die Bewertung von Vermögensgegenständen sondern entscheidet auch über die Fortführung oder Zerschlagung im wahren Sinne. Drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als die drei Insolvenzgründe erfordern die Aufstellung einer Fortbestehensprognose für das laufende und folgende Geschäftsjahr. Ich erstelle solche Rechenwerke für Sie oder prüfe die Rechenwerke Dritter.

 

 

Christoph Hillebrand

Insolvenzsachverständiger

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