Erstellung und Prüfung von Insolvenzplänen

Insolvenzpläne eröffnen im Rahmen der Gläubigerautonomie die Möglichkeit, abweichend von der gesetzlichen Regelabwicklung die für alle Beteiligten vorteilhafteste Variante der Interessenbefriedigung zu ermitteln und verbindlich festzulegen. Als Grundlage für einen derartigen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen können Insolvenzpläne nur dienen, wenn sie sämtliche für die Entscheidungsfindung der Gläubiger erforderlichen Informationen vollständig und klar enthalten.

Der Insolvenzplan ist das Kernstück des Insolvenzrechts. Im Vordergrund soll die Erhaltung des Unternehmens in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht stehen, sofern die Gläubiger nicht schlechter gestellt werden als bei der Zerschlagung des Unternehmens. Ich prüfe die Erstellung von Insolvenzplänen und deren Umsetzung. Ich entwickle mit Ihnen Rentabilitäts-und Liquiditätspläne für das fortzuführende Unternehmen, erarbeite Strategien zur arbeitsrechtlich optimalen Weiterführung der Unternehmensaktivitäten und unterstütze Sie bei der Suche nach geeigneten Kreditgebern für die Finanzierung des Insolvenzplans.