Gutachten zur Insolvenz­verschleppung § 15a

Im Rahmen der Insolvenzverschleppungshaftung haftet der Geschäftsführer oder Liquidator allen Gläubigern gegenüber für Schäden, die durch eine objektiv verspätetet Antragstellung entstanden sind.

Wurde bei Ihrem Unternehmen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung festgestellt? Dann ist in diesem Fall schnelles und effektives Handeln gefragt. Vor Nichthandeln ist in diesem Fall zu warnen, ebenso vor voreiligen Insolvenzanträgen, die Ihr Unternehmen in weitere Verpflichtungen führen. In jeder Krise steckt auch die Chance für positive Veränderungen. In diesem Hinblick prüfe ich alle möglichen Optionen, die eine Sanierung bzw. Restrukturierung Ihres Unternehmens als Ziel haben.

Weiterhin helfe ich, den richtigen Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit anhand von betriebswirtschaftlichen oder kriminalistischen Methoden festzustellen. Sei es im Vorhinein für den Antragsteller oder im Nachhinein für den Insolvenzverwalter.