Insolvenz­antragsgründe

Zahlungsunfähigkeit

Die Zahlungsunfähigkeit als Insolvenzantragsgrund ist der häufigste Anknüpfungspunkt für Insolvenzverwalter und Staatsanwälte. Die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit ist eine zeitraumbezogene Liquiditätsbetrachtung. Ich unterstütze Sie bei der Aufstellung einer solchen Finanzplanrechnung, analysiere Istsituationen und führe retrograde Prüfungen durch.

Überschuldung

Ich prüfe nicht nur die Konsequenzen bilanzieller Überschuldung im Rahmen der Aufstellung von Jahresabschlüssen, sondern erstellen auch für Sie einen Überschuldungsstatus im insolvenzrechtlichen Sinne. Hierbei wird im Rahmen der sogenannten 2-stufigen Überschuldungsprüfung im ersten Schritt eine Fortbestehensprognose aufgestellt, die dann die Wertansätze im Überschuldungsstatus bestimmt. Dieser insolvenzrechtlich gestützte Überschuldungsstatus kann dann gegenüber Geschäftsführung, Gesellschaftern als auch gegenüber Dritten als Argumentationshilfe genutzt werden.

Prüfung Insolvenzantrags­pflicht

Kaum ein Insolvenzantrag wird rechtzeitig gestellt. So helfe ich, den richtigen Zeitpunkt festzustellen, sei es im Vorhinein für den Antragsteller oder im Nachhinein für den Insolvenzverwalter.