Gutachten zur Überschuldung § 19 InsO

In Literatur und Praxis existieren die verschiedensten Begriffe der Überschuldung. Man spricht von bilanzieller Überschuldung, von insolvenzrechtlicher Überschuldung oder wirtschaftlicher Überschuldung.

Ich prüfe nicht nur die Konsequenzen bilanzieller Überschuldung im Rahmen der Aufstellung von Jahresabschlüssen, sondern erstelle auch für Sie einen Überschuldungsstatus im insolvenzrechtlichen Sinne. Hierbei wird im Rahmen der so genannten 2-stufigen Überschuldungsprüfung im ersten Schritt eine Fortbestehensprognose aufgestellt, die dann die Wertansätze im Überschuldungsstatus bestimmt.

Dieser insolvenzrechtlich gestützte Überschuldungsstatus kann dann gegenüber der Geschäftsführung, en Gesellschaftern als auch gegenüber Dritten als Argumentationshilfe genutzt werden.

Kaum ein Insolvenzantrag wird rechtzeitig gestellt. So helfe ich, den richtigen Zeitpunkt festzustellen, sei es im Vorhinein für den Antragsteller oder im Nachhinein für den Insolvenzverwalter.